EU-Kommission legt Richtlinie für Immobilienfinanzierung vor
Berlin, 31. März 2011: Die Europäische Kommission veröffentlichte heute eine Richtlinie zur Schaffung eines Binnenmarkts für Hypothekarkredite. Neben Vorgaben zur Werbung für Immobilienfinanzierungen, zu vorvertraglichen Informationen und zur Berechnung des effektiven und Sollzinssatzes. Diese Vorgaben sind in Deutschland teilweise schon durch die Verbraucherkredit-Richtlinie umgesetzt. Komplett neu ist die Vorgabe zur vorzeitigen Rückzahlung von Finanzierungen.
Aber auch für die Zulassung, Registrierung und Beaufsichtigung von Kreditvermittlern werden die Grundsätze für einen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmen festgelegt. Dieser Rahmen sieht die Zulassung und Registrierung von Kreditvermittlern vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Anforderungen bei Geschäftsaufnahme und Geschäftsausübung sowie die Einführung einer Art „Pass“ vor. Um ein hohes Maß an Professionalität in der Branche zu gewährleisten, gelten die Anforderungen für alle Kreditvermittler unabhängig davon, ob sie vertraglich gebunden sind oder nicht. Zusätzlich werden Mindestanforderungen an die Kompetenz von Kreditgebern und Kreditvermittlern festgelegt, um ein hohes Maß an Professionalität bei der Bereitstellung von Hypothekarkrediten zu gewährleisten.
Der deutsche Gesetzgeber ist nun am Zug, und es wird spannend, wie diese EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden.